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Mietwertgutachten:
Gutachten für die Mieten und Pachten z. B. in folgenden Bereichen:
• Mietwertgutachten (Wohnraum) als Grundlage für Mieterhöhungen (ortsübliche Vergleichsmiete)
• Wohnflächenermittlungen
• Ermittlung von Zu-/Abschlägen (z. B. Möblierungszuschlag)
• Ermittlung von Mietminderungen
• Mietwertgutachten für Gewerberaummieten (ortsübliche Marktmiete)
• Berechnung der Mietflächen bei Gewerberäumen
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