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Mietwertgutachten:

  Gutachten für die Mieten und Pachten z. B. in folgenden Bereichen:
• Mietwertgutachten (Wohnraum) als Grundlage für Mieterhöhungen (ortsübliche Vergleichsmiete)
• Wohnflächenermittlungen 
• Ermittlung von Zu-/Abschlägen (z. B. Möblierungszuschlag)
• Ermittlung von Mietminderungen
• Mietwertgutachten für Gewerberaummieten (ortsübliche Marktmiete) 
• Berechnung der Mietflächen bei Gewerberäumen

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